Mit einem Freistellungsauftrag können Sie sich bis zu einer gewissen Grenze von Steuern und Sozialabgaben befreien. Jeder Ledige kann jährlich bis zu einer Grenze von 801€ Gewinne auf Kapitalvermögen (im engeren Sinne Aktien und Immobilien) unversteuert einbehalten. Bei Verheirateten beträgt die Freistellung das Doppelte, also 1602€.
Praxisbeispiel für die Frage: Was ist ein Freistellungsauftrag?
Realisiert man beispielsweise einen Gewinn aus Aktiengeschäften in Höhe von 1000€ in einem Jahr, fallen nur auf die Differenz 1000€ – 801€ = 199€ Steuern an, sofern man einen Freistellungsauftrag bei der dementsprechenden Bank eingerichtet hat. Auf diesen zu versteuernden Betrag von 199€ fallen 25% Abgeltungssteuer (49,75€), sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf den Betrag der Abgeltungssteuer (rund 2,74€) an. Zu guter letzt kommt noch die Kirchensteuer obendrauf mit 9% (rund 4,48€) auf den Abgeltungssteuerbetrag. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sind es 8% (3,98€). Ist man aus der Kirche ausgetreten, fällt selbstverständlich keine Kirchensteuer an, dies muss man aber der Bank dann auch dementsprechend mitteilen. Alle Steuern aufaddiert, haben wir eine Steuerbelastung von ungefähr 57€, bei Ausschöpfung des vollen Freistellungsauftrages in Höhe von 801€. Für die 1000€ realisierten Gewinn ist die Steuerbelastung mit 57€ also sehr gering.
Nehmen wir nun dasselbe Beispiel, aber diesmal ohne die Einrichtung eines Freistellungsauftrages.
Praxisbeispiel ohne Freistellungsauftrag
Wir haben ebenfalls einen Gewinn aus Aktiengeschäften in Höhe von 1000€, aber diesmal ohne Freistellungsauftrag. Ergo werden für die vollen 1000€ die 25% Abgeltungssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag +8%(9%) Kirchensteuer fällig. Somit haben wir eine steuerliche Gesamtbelastung in Höhe von 250€ Abgeltungssteuer + 13,75€ Solidaritätszuschlag + 20€ (in Bayern und Baden Württemberg) respektive 22,5€ in den anderen Bundesländern. Summiert ergibt sich eine steuerliche Gesamtbelastung in Höhe von rund 285€.
Fazit
Ein Freistellungsauftrag bringt eine Ersparnis bei einem Gewinn von 1000€ in Höhe von (285€-57€) 228€. Diesen Freistellungsauftrag bei einer Onlinebank einzurichten, ist nicht besonders schwer. Man findet ihn meistens unter der Rubrik Steuern und dann einem separaten Reiter mit dem Namen Freistellungsauftrag. Falls man die Rubrik nicht findet, kann man immer noch die kostenlose Hotline der entsprechenden Bank zur Rate ziehen. Bei einem Engagement in Aktien ist es wichtig, diesen Freistellungauftrag vorab einzurichten. Man kann ihn auch auf mehrere Banken verteilen, jedoch darf er bei Ledigen die Summe von 801€ sowie bei Verheirateten 1602€ nicht überschreiten.
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